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   OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91   

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https://dejure.org/1992,4971
OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91 (https://dejure.org/1992,4971)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.1992 - 7 U 61/91 (https://dejure.org/1992,4971)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 7 U 61/91 (https://dejure.org/1992,4971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerbebetrieb Amtspflichtverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GEWERBEBETRIEB; DRITTE; AMTSPFLICHTVERLETZUNG; RECHTSWIDRIGE BESTIMMUNG; MAßNAHMEGESETZ; OLGR 93, 136
    Gewerbebetrieb Amtspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb von Landwirten durch die Vorschrift des§ 6 Abs. 6 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO); Erlaß der rechtswidrigen Bestimmung des§ 6 Abs. 6 MGVO a.F. als Amtspflichtverletzung des Verordnungsgebers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Die unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten maßgebende Grenze zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Substanz des Gewerbebetriebs und den nicht geschützten bloßen Vorteilen und Chancen entspricht der Zulässigkeit der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BGHZ 78, 41, 46; 111, 349, 357).

    Eine Neuordnung der hierdurch für seine Tätigkeit vorgegebenen sozialen Bedingungen braucht der Unternehmer nur hinzunehmen, wenn die Rechtslage in "nicht zu mißbilligender Weise" geändert wird (BGHZ 78, 41, 44/45).

    Die zu entschädigen-de Rechtsposition ist entsprechend eingeschränkt (BGHZ 78, 41, 51/52).

    Er ist aber auch ein Element der Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG, durch die er für die vermögenswerten Güter eine "eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung" erfahren hat (BGHZ 78, 41, 45; BVerfGE 36, 281, 293; 71, 1, 12).

    Sie beruhen jedenfalls auf einer Rechtslage, die nicht ohne Beachtung des Vertrauensgrundsatzes abgeändert werden darf (BGHZ 78, 41, 44 f.).

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Geschützt ist durch Artikel 14 GG der Gewerbebetrieb in seiner "Substanz", die nur dann berührt ist, wenn in die den Betrieb darstellende Sach- und Rechtsgesamtheit als solche, in den Betrieb als wirtschaftlichen Organismus eingegriffen und damit das ungestörte Funktionieren dieses Organismus unterbunden oder beeinträchtigt, wenn mit anderen Worten der Inhaber gehindert wird, von dem Gewerbebetrieb als der von ihm aufgebauten und aufrechterhaltenen Organisation sachlicher und persönlicher Mittel den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu machen (BGH NJW 1967, 1857; 1868, 293; BGHZ 111, 349, 356).

    Die unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten maßgebende Grenze zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Substanz des Gewerbebetriebs und den nicht geschützten bloßen Vorteilen und Chancen entspricht der Zulässigkeit der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BGHZ 78, 41, 46; 111, 349, 357).

    Der hierdurch gewährleistete "eigentumsrechtliche Vertrauensschutz" (BGHZ 111, 349, 359) muß auch den marktordnungsrechtlichen Ansprüchen aus der Milchpreis- und Abnahmegarantie zuteil werden, mögen sie auch nicht auf einer eigenen Leistung der Begünstigten beruhen und damit letztlich als bloße Subvention zu beurteilen sein.

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Die am 02.04.1984 in Kraft getretene Vorschrift des § 6 Abs. 6 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGVO) verletzte das Recht der von ihr erfaßten Landwirte am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (offen gelassen in BVerwGE 81, 49, 54 O NVwZ-RR 1989, 470).

    Die Bestimmung wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. Dezember 1988 (BVerwGE 81, 49) wegen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG für rechtswidrig erklärt.

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1988 (BVerwGE 81, 49) davon aus, daß die Regelung des § 6 Abs. 6 a.F. MGVO wegen Verstoßes gegen die Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG rechtswidrig war.

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 56, 40, 46; 84, 292, 300; 102, 350, 367).

    Nur beispielhaft ist dazu aus der neueren Rechtsprechung auf das Urteil zur Staatshaftung für Waldschäden zu verweisen, in dem der Bundesgerichtshof eine drittbezogene Amtspflicht verneint, obwohl eine Eigentumsverletzung zweifelsfrei vorlag (BGHZ 102, 350, 367).

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß eine Inhalts- und Schrankenbestimmung für die Zukunft zulässig sein kann, im Hinblick auf subjektive Rechtspositionen, die aufgrund des früher geltenden Rechts erworben worden sind, aber enteignende Wirkung haben kann (BVerfGE 36, 281, 292).

    Er ist aber auch ein Element der Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG, durch die er für die vermögenswerten Güter eine "eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung" erfahren hat (BGHZ 78, 41, 45; BVerfGE 36, 281, 293; 71, 1, 12).

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Der Vertrauensgrundsatz wurzelt zwar im Gedanken der Rechtssicherheit und damit im Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 45, 142, 174).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 56, 40, 46; 84, 292, 300; 102, 350, 367).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 56, 40, 46; 84, 292, 300; 102, 350, 367).
  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvL 7/83

    Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Ausbildungs-Ausfallzeiten durech das 20.

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Er ist aber auch ein Element der Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG, durch die er für die vermögenswerten Güter eine "eigene Ausprägung und verfassungsrechtliche Ordnung" erfahren hat (BGHZ 78, 41, 45; BVerfGE 36, 281, 293; 71, 1, 12).
  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87

    Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.1992 - 7 U 61/91
    Die gegenteilige Auffassung des Klägers hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich abgelehnt (NJW 1989, 101, 102).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren;

  • BGH, 29.09.1975 - III ZR 40/73

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung bzw. Versagung des Einvernehmens

  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

  • LG Bonn, 15.03.1991 - 1 O 359/90
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64

    Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 30/92

    Drittbezug einer Verordnung - Drittbezug bei Maßnahmegesetzen oder

    Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Januar 1992 - 7 U 61/91 - werden nicht angenommen.
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